Die Freigabe eines Kindes zur Adoption

  • Sie sind ungewollt schwanger und sehen für sich möglicherweise keine Möglichkeit Ihr Kind zu versorgen?
  • Sie zweifeln und fühlen sich nicht in der Lage, Ihr Kind auf seinem Weg durchs Leben zu begleiten?
  • Sie sind überfordert und es fehlt Ihnen in ihrem Umfeld an Unterstützung?
  • Sie denken über Adoption nach?

Bei uns werden Sie, auf Wunsch auch zunächst anonym, in einer vertrauensvollen und persönlichen Atmosphäre beraten. Mit Ihnen gemeinsam suchen wir nach Unterstützungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Kind.
Falls Sie sich zur Freigabe Ihres Kindes entscheiden, planen wir mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte und stimmen diese auf Ihre persönliche Lebenssituation und auf Ihre Bedürfnisse ab. Da wir wissen, wie schwierig, belastend und traurig eine solche Entscheidung sein kann, ist es uns wichtig, Sie und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt unserer Bemühungen zu stellen. Jede Freigabesituation stellt sich anders dar und wir versuchen, darauf so gut wie möglich einzugehen.
 
Wir denken, dass für Sie, insbesondere wenn Sie Ihre Schwangerschaft geheim halten, die folgenden Informationen wichtig sind:

  • Die Adoptionsfreigabe eines Kindes ist bei jeder anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle möglich, nicht nur bei Ihrem Heimatjugendamt.
  • Wenn Sie sich vor der Geburt Ihres Kindes bei uns melden, sorgen wir dafür, dass Ihr Kind nicht an Ihrem Wohnort einwohnerrechtlich gemeldet wird.
  • Wenn Sie familienversichert sind und sich vor der Geburt Ihres Kindes bei uns melden, sorgen wir dafür, dass Ihre Krankenkasse alle Umstände der Schwangerschaft und Geburt vertraulich behandelt.
  • Wenn Sie den Wunsch haben, möglichst wenig Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle zu haben, können wir unsere Gespräche auf 2 Beratungskontakte und einen Termin beim Notar beschränken.

Wir gewährleisten

  • Individuelle, persönliche und auf Wunsch zunächst anonyme Beratung
  • Akzeptanz Ihrer Entscheidung
  • Unterstützung bei der Erledigung der Formalitäten
  • Einbeziehung bei der Auswahl und Kennenlernen der zukünftigen Adoptiveltern
  • Begleitung zum Notar 8 Wochen nach der Geburt des Kindes

Sie können, wenn Sie dies wollen, nach der Freigabe Ihres Kindes

  • Informationen über seine weitere Entwicklung in Form von Briefen oder Fotos erhalten
  • Ihr Kind ein bis zwei mal pro Jahr persönlich treffen
  • unsere Beratung weiter in Anspruch nehmen

Bitte lassen Sie sich möglichst vom Vater Ihres Kindes zu den Terminen begleiten. Er trägt auch Verantwortung für die Entscheidung und seine Einwilligungserklärung zur Adoptionsfreigabe ist ebenfalls erforderlich.
 
 Pflegekinderdienst und Adoptionsberatungsstelle
Südendstraße 42
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721-133-5116
 
  Hier finden Sie weitere Informationen

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