§ 2 Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung
a) Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen
b) eine ausreichende Hygiene
c) das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2, OP-Maske oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen sowie
d) das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen
werden generell empfohlen.
In diesem Sinne macht die Hardtstiftung von Ihrem Hausrecht Gebrauch, indem wir unsere Gäste bitten, die genannten Empfehlungen verpflichtend umzusetzen. Wir bitten um Rücksichtnahme und Verständnis und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihr Leitungsteam der Hardtstiftung
Anfahrtsbeschreibung Linkenheimer Landstraße 133 a, 76149 Karlsruhe